Ausbildungsprogramm
| Klasse B | Auto und andere Kfz bis 3,5t - ab 18 Jahren |
| Klasse BF 17 | Auto und andere Kfz bis 3,5t - ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) |
| Klasse BE | Auto und andere Kfz bis 3,5t mit Anhänger - ab 18 Jahren |
| Klasse L | Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h - ab 16 Jahren |
| Mofa | Roller und Kleinkrafträder bis 50ccm und 25km/h - ab 15 Jahren |
| Klasse M | Roller und Kleinkrafträder bis 50ccm und 45km/h - ab 16 Jahren |
| Klasse A1 | Leichtkraftrad bis 125ccm - ab 16 Jahren |
| Klasse A (A18) | Motorrad bis max. 25 kW oder 34 PS - ab 18 Jahren |
| Klasse A (A25) | Motorrad unbegrenzt - ab 25 Jahren |
| Klasse S | Kleinstfahrzeuge bis 45km/h - ab 16 Jahren |
Ablauf der Ausbildung
Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Sie wollen einen Führerschein. Möchte man etwas von einer Behörde, so muss man dies beantragen. Ihren „Führerschein-Antrag“ erhalten Sie von uns und müssen ihn schnellst möglichst auf Ihrem Einwohnermeldeamt im Rathaus stellen. Für den Antrag, den Sie persönlich abgeben müssen, benötigen Sie ein Passbild (biometrisch), einen Sehtest und bei Ersterteilung eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Kurs über Sofortmassnahmen am Unfallort“.
Passbild, Sehtest und Bescheinigung über „Sofortmassnahmen“
Während Sie theoretischen Unterricht besuchen, wird Ihr Antrag vom Einwohnermeldeamt bearbeitet und an das Landratsamt in Künzelsau, der eigentlich zuständigen Behörde für den Führerschein, weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt mindestens vier Wochen. Die Führerscheinstelle entscheidet, ob Sie ohne weitere Auflagen, oder wenn ja mit welchen, die Führerscheinausbildung und –Prüfung absolvieren dürfen oder nicht. Dies hängt vor allem von Ihrem Punktekonto in Flensburg ab. Dann wird der Führerschein in Berlin bei der Bundesdruckerei hergestellt. Für die Bearbeitung und Ausfertigung des Führerscheins stellt Ihnen das Landratsamt eine Gebühr in Rechnung. Überweisen Sie diesen Betrag bitte sofort, wenn Sie den Vordruck zugestellt bekommen.
bei Ersterteilung bei Erweiterung Erstert. / Erweiterung
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Haben Sie zuhause mit Fragebögen oder am Computer für die theoretische Prüfung gelernt, erwarten wir Sie Montags und Donnerstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr bei der Prüfungsvorbereitung. Hier können Sie vor Allem nachfragen. Fühlen Sie sich reif für die theoretische Prüfung, teilen Sie uns das mit. Selbstverständlich sagen wir Ihnen unsere ehrliche Auffassung. Eine Woche vor Ihrem Wunschtermin legen wir gemeinsam den genauen Zeitpunkt und das genaue „Drumherum“ fest.
Den Beginn der praktischen Ausbildung können Sie selbst bestimmen. Wenn Sie mit dem Fahren beginnen wollen, sagen Sie das einfach. Falls Sie diesen Wunsch nicht äussern, nehmen wir an, dass Sie nach Bestehen der theoretischen Prüfung mit den praktischen Fahrstunden beginnen möchten. Erfahrungsgemäss ist dies der beste Zeitpunkt. So ist gewährleistet, dass Sie das theoretische Grundwissen (z.B. die Vorfahrt) beherrschen und in der praktischen Ausbildung anwenden können. Erfolg dieser Art und Weise ist, dass Sie nicht unnötig viele Fahrstunden nehmen müssen. Falls Ihnen diese Methode zu lange dauert, können Sie selbstverständlich jederzeit auch früher beginnen.
Mofa-Ausbildung:
Wer ein Mofa im Strassenverkehr fahren möchte, braucht eine Mofa-Prüfbescheinigung. Dazu muss ein/e Bewerber/in in einem speziellen Mofakurs mit 6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten ausgebildet werden. An diesem Kurs dürfen nur Mofa-Bewerber/innen und keine Bewerber/innen anderer Führerscheinklassen teilnehmen. Ausnahmsweise dürfen Mofa-Bewerber auch den "normalen" Unterricht besuchen. Aber immer nur dann, wenn kein Mofa-Kurs mit mehreren Interessenten durchgeführt werden kann. Nehmen Mofa-Fahrschüler an dem "normalen" Theorie-Unterricht teil, genügen unserer Ansicht nach nicht 6 Unterrichtseinheiten, sondern es sollte der gleiche Unterricht wie für die Klasse M besucht werden. Dies sind 12 Grundunterrichte und mindestens 2 Zusatzunterrichte. Dies kostet nichts extra. D.h. in unserer Fahrschule können soviele Unterrichte wie gewünscht zum gleichen Preis besucht werden.
Anhänger bei der Klasse B?
Selbstverständlich dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B auch kleinere Anhänger mit sich führen. Dieser Anhänger darf bedenkenlos bis zu 750 kg wiegen. Ist der Anhänger schwerer, darf dieser nicht mehr wiegen als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und beide Gesamtmassen zusammen addiert dürfen nicht über 3,5 t betragen. Sonst ist die Führerscheinklasse BE erforderlich. Und noch etwas: Bei der Klasse BF 17 besteht auch die Möglichkeit, den "Anhängerführerschein" (BE) gleich mitzubeantragen. Diese Führerscheinklasse wird dann als BFE 17 bezeichnet.
Falls Sie eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, die wir nicht ausbilden, sind wir gerne und unverbindlich bei der Suche nach einer geeigneten Fahrschule behilflich.
Zusätzlich zur Führerscheinausbildung bieten wir an:
-
Aufbauseminare im Programm der Fahrerlaubnis auf Probe (ASF)
-
Sicherheitstraining für Motorradfahrer/innen
- Fahrtraining für Zivildienstleistende
- Geführte 1-Tages und Mehrtages-Motorradtouren
-
Personal Coaching für Autofahrer/innen z.B. individuelles Energiespartraining oder Anhänger- (Wohnwagen-) training
-
Personal Coaching für Motorradfahrern/innen z.B. Wiedereinsteiger nach einer längeren Pause oder individuelles Balance-, Kurven- oder Bremsentraining
- Weiterbildungs-Vorträge für Kraftfahrer/innen über jedes Thema Ihrer Wahl z.B. für Clubs, Vereine oder Betriebe
-
Spritsparstunden für Autofahrer/innen im Rahmen der Dachkampagne "Neues Fahren"
Ausbildungsprogramm
Fahrschule Hiller
Richard-Strauss-Str. 18
74629 Pfedelbach
E-Mail: info@fs-hiller.de
